Allgemeines Strafrecht

Strafverteidiger Duisburg Oberhausen

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Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Fordert die Polizei Sie auf, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Oder hat Ihnen das Gericht eine Anklageschrift geschickt?

Der scheinbar harmlose Begriff „allgemeines Strafrecht“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Verurteilung weitreichende und einschneidende Folgen in Form von Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder gar Haftstrafe haben kann. Eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung sollte deswegen ernst genommen werden.

Ihr Strafverteidiger kann möglicherweise Schlimmeres abwenden. Unter Umständen kann er die Einstellung des Verfahrens oder die Beendigung des Strafverfahrens durch den Erlass eines Strafbefehls für Sie erreichen. Die belastende öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht kann Ihnen so erspart bleiben.

Deswegen lohnt sich frühzeitig, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu betrauen. Der Strafverteidiger nimmt für Sie schon im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und kann dann mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie für Ihre Strafverteidigung festlegen.

Allgemeines Strafrecht: Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, wenn Ihnen einer der folgenden Tatvorwürfe gemacht wird:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsorgane; § 112 StGB
  • (Gefährliche) Körperverletzung; § 223, 224 StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung; § 228 StGB
  • Nötigung; § 240 StGB
  • Bedrohung; § 241 StGB
  • (Besonders schwerer Fall des) Diebstahl; § 242, 243 StGB
  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244 StGB
  • Unterschlagung; § 246 StGB
  • Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung; §§ 249, 252, 253, 255 StGB
  • Begünstigung, Hehlerei; §§ 257, 259 StGB
  • Betrug; § 263 StGB
  • Computerbetrug; 263 a StGB
  • Untreue; § 266 StGB
  • Urkundenfälschung; § 267 StGB
  • Sachbeschädigung; § 303 StGB

Ich werde Ihnen raten, zum Tatvorwurf zu schweigen. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwerfen dann nach einer ersten Aktenbesprechung mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.


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