Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim
Anwalt Erstberatungskosten Strafrecht Duisburg Oberhausen
Was kostet die Erstberatung? Kompetente Erstberatung zum fairen Festpreis
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen.
Es fällt nur eine Erstberatungsgebühr von 40,- €, für eine Erstberatunsg in Sexualstrafsachen von 50,- €, im Jugendstrafrecht von 35,- € an, sonst nichts.