In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 60% aller Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind.
Aufgrund meiner langen Erfahrungen als Strafverteidiger wird meine Beratung und Verteidigung Sie in den meisten Fällen vor einer Verurteilung bzw. weitreichenden Verurteilung schützen.
Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: Von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung.