Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache. Das Schweigerecht ist neben der Akteneinsicht ein ganz wichtiges Verteidigungsrecht und nicht Ausdruck schlechten Gewissens! Auch wenn Sie sich zu 100 % sicher sind, dass die Anschuldigungen unzutreffend sind und sich alles aufklären wird: Holen Sie sich anwaltliche Hilfe von einem erfahrenen Strafverteidiger.
GUT BERATEN UND VERTRETEN BEIM ANWALT STRAFRECHT DUISBURG OBERHAUSEN MIT NUNMEHR 26 – JÄHRIGER ERFAHRUNG IN DER STRAFVERTEIDIGUNG.
Werden Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben oder auch wenn Sie sich tatsächlich eines Vergehens bewusst sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich. Ich berate Sie vom ersten Moment an. Ob etwa Gewalt – Sexual – oder Vermögensdelikt – ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Aussichten, was mögliche Urteile oder Freispruch betrifft. Ich erkläre Ihnen, wie „das Recht zu schweigen“ in der Praxis aussieht und wie Sie sich verhalten sollten, um Ihre Lage nicht zu verschlimmern.
Ich berate, unterstütze und vertrete Sie zuverlässig und strategisch als Anwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen sobald Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf, gleich welcher Art, zur Last gelegt wird.
Kompetente Erstberatung zum fairen Festpreis beim Strafverteidiger Duisburg Oberhausen
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine Erstberatungsgebühr von 40,- € , in Sexualstrafsachen eine Erstberatungsgebühr von 50,- € an, sonst nichts.
Sie sollten schnellstmöglich qualifizierten Rechtsrat einholen, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, denn durch Zögern oder “unüberlegte” Erklärungen ohne den Beistand eines im Strafrecht erfahrenen Verteidigers kann sich Ihre Situation unumkehrbar zu Ihrem Nachteil verschlechtern.
MACHEN SIE VON ANFANG AN KEINE FEHLER UND VEREINBAREN SIE EINEN ERSTBERTUNGSTERMIN MIT DER KANZLEI FÜR STRAFRECHT OBERHAUSEN Duisburg
In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 60% aller Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind.
Aufgrund meiner langen Erfahrungen als Strafverteidiger wird meine Beratung und Verteidigung Sie in den meisten Fällen vor einer Verurteilung bzw. weitreichenden Verurteilung schützen.
Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: Von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung.
Je früher Sie sich melden, desto besser stehen Ihre Chancen
2016-12-23
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