Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen DuisburgRechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg – 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht

Wir vertreten im Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Opferrecht / Nebenklägerrecht.


Vereinbaren Sie jederzeit online einen Erstberatungstermin beim Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg. Selbstverständlich bin ich auch in Mülhein als Ihr Strafverteidiger Mülheim für Sie tätig.

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Wir vertreten Sie in allen Strafrechtsangelegenheiten!

Dazu zählen zum Beispiel: Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Eigentumsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verteidigung bei dem Vorwurf von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie etc.. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, benötigen Sie fast immer anwaltlichen Beistand. Auch wenn Sie nur befürchten, eine strafbare Handlung begangen zu haben, ist es ratsam, so schnell wie möglich eine anwaltliche Beratung aufzusuchen.

Aus Unsicherheit, Angst oder Unwissenheit werden bereits in diesem Stadium häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. Meistens ist es wenig sinnvoll, sich ohne Akteneinsicht frühzeitig zum Tatvorwurf zu äußern. Sie wissen vielleicht nicht, dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und dass Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern.

Je früher die anwaltliche Beratung beginnt, desto nachhaltiger kann sie das Verfahren beeinflussen. Selbstverständlich werden wir aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sie tätig, möglicherweise erst im Berufungsverfahren oder in der Strafvollstreckung. Im Jugendstrafverfahren können andere Sanktionen zur Anwendung kommen als im Erwachsenenstrafrecht, da das Jugendstrafrecht dem Erziehungsgedanken verpflichtet ist.

Was wir für Sie als Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg in Strafrechtsangelegenheiten tun können?

  • Sie bei drohender Strafverfolgung beraten und ggf. geeignete Schritte einleiten.
  • Sie nach einer Festnahme in der Polizei- oder Untersuchungshaft aufsuchen und beraten sowie für Sie Haftprüfungsanträge stellen oder auf eine Haftverschonung, z.B. durch Kautionszahlungen o. Ä., hinwirken.
  • Sie bei bestehendem Haftbefehl über die Konsequenzen eines Sich-Stellens beraten und ggf. hierbei begleiten.
  • Mit Ihnen über Ihr Aussageverhalten sprechen und ggf. eine Einlassung für Sie abgeben oder Sie bei Vernehmungen begleiten.
  • Auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken oder eine frühe Absprache treffen.
  • Gegen eine Anklage Stellung nehmen.
  • Sie in der Hauptverhandlung vertreten und dort u.a. Zeugen und Zeuginnen befragen, Beweisanträge oder andere Anträge stellen, ggf. Deals aushandeln, auf eine Strafaussetzung zur Bewährung hinwirken.
  • Mit Ihnen die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs erörtern und in die Wege leiten oder andere strafmildernde Umstände mit Ihnen besprechen.
  • Für Sie Berufung oder Revision einlegen und Sie in diesen Instanzen vertreten, wenn es sinnvoll ist.
  • Sie gegen bestimmte Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, o. Ä. verteidigen.
  • Sie in der Strafvollstreckung vertreten.

Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Strafverteidiger für Mülheim


Strategie und Taktik sind im Strafrecht von immenser Bedeutung und beeinflussen oft entscheidend den Ausgang des Verfahrens. Für den von einem Strafverfahren betroffenen Mandanten ist es daher auch wichtig, sich von Beginn an richtig zu verhalten. Ich empfehle deshalb grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Dazu mehr in einem persönlichen Gespräch.

Falls Sie auf der Suche nach rechtlichem Beistand im Strafverfahren sind, der Sie lediglich mit haltlosen Versprechen bei Laune hält (und dafür auch noch abkassiert) widerspricht es leider meiner Einstellung, für Sie tätig zu werden.
Sind Sie hingegen auf der Suche nach einem kompetenten, engagierten und zuverlässigen Strafverteidiger, der mit Ihnen stets offen und seriös kommuniziert, freue ich mich, Sie kennenzulernen. Gemeinsam werden wir für Ihren optimalen Verfahrensabschluss kämpfen!

Der Inhalt einer Homepage kann die persönliche, fachliche, kompetente und vor allen Dingen individuelle Beratung nicht ersetzen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie daher lediglich die wichtigsten Informationen aus dem Bereich des Strafrechts.

 


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