Warum einen Strafverteidiger?

Strafverteidiger Oberhausen Duisburg

Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg


Selbstverteidigung im Strafrecht: Warum einen Strafverteidiger?

Gerade im Strafrecht steht Ihnen der ganze Machtapparat des Staates gegenüber, der versucht, Sie wegen einer Straftat zu verurteilen.

Sich selbst in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist daher meist eine der größten Fehleinschätzungen bei Betroffenen. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon zu spät ist oder selbst schon „rumgedoktort“ wurde. Beides kann fatale Auswirkungen haben.

Insbesondere in einem strafrechtlichen Verfahren sollte sich der Beschuldigte/Angeklagte nicht ohne die juristischen Kenntnisse eines Strafverteidigers allein einem Berufsrichter und einem Ankläger (Staatsanwalt) gegenüberstellen.

Je schneller ein Rechtsanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger mit der Bearbeitung des strafrechtlichen Mandats betraut wird, desto eher können die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf gestellt werden.
So ist oftmals die Einstellung des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren möglich, sodass eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden wird.

Zudem gelten im Strafrecht und Strafprozessrecht besondere formelle Regeln. Insbesondere die Frage, ob bzw. wann eine Einlassung auf die erhobenen Tatvorwürfe abgegeben wird, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Auch die Stellung eines Beweisantrags oder die Vernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung vor Gericht erfordert ebenso spezielle Fachkenntnisse wie die Frage der Strafzumessung oder die Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen.

In jedem Fall sollten Sie daher die Möglichkeit nutzen, einen Rechtsanwalt für Strafrecht Oberhausen Duisburg mit der Strafverteidigung zu beauftragen, um das für Sie günstigste Ergebnis zu erreichen.

Gerade im Strafverfahren ist schnelle Hilfe erforderlicht. Dies gilt insbesondere bei einer Verhaftung, einer Wohnungsdurchsuchung sowie bei einer Beschlagnahme oder Sicherstellung.

Zudem existiert im Strafrecht eine umfangreiche Einzelfall-Rechtsprechung. Auch in umfangreichen und komplexen Fallkonstellationen kann daher durch eine individuelle Verteidigungsstrategie das optimale Ergebnis erzielt werden.
Von einer Selbstverteidigung im Strafrecht kann daher nur dringend abgeraten werden.


 

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