Sexualstrafrecht Verteidigung NRW

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Sexualstrafrecht Verteidigung NRW

Eine gute Strafverteidigung ist:

  • den Beschuldigten über seine Situation und die prozessualen Mögichkeit aufzuklären

  • ihm die Chancen und Risiken möglicher Verteidigungsstrategien zu erläutern

  • die Verteidigungsstrategie engagiert umzusetzen


Sexualstrafrecht Verteidigung NRW bei: Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Kindesmissbrauch, sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und Darbietungen, Missbrauch von Schutzbefohlenen



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