Ermittlungsverfahren Kontaktaufnahme

Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg


Ermittlungsverfahren Kontaktaufnahme

Der erste Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Strafverteidiger kommt in der Regel zustande, nachdem der Mandant von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft erfahren hat, dass gegen ihn ermittelt wird.

Zum Beispiel. weil ihm nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein abgenommen wurde, die Polizei überraschend seine Wohnung, seinen PKW und sein Büro durchsucht und den Computer und das Handy mitgenommen hat oder er schriftlich zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen wurde oder einen Anhörungsbogen erhalten hat.

Ermittlungsverfahren Kontaktaufnahme

Sie machen einen Termin in der Sache bei einem Strafverteidiger und wundern sich, dass er nicht sofort in Hektik verfällt.

Das sollte er nämlich auch nicht!

Ein Strafverteidiger sollte ruhig und überlegt an die Verteidigung des Mandanten herangehen.

Zwar wird der Verteidiger überlegen, ob sofort etwas zu veranlassen ist.

Aber dies ist in aller Regel nicht immer der Fall.

Auch ausführliche Besprechungen sind zu diesem Zeitpunkt aus Sicht des Verteidigers in vielen Fällen noch nicht notwendig, da eine sachgerechte Einflussnahme auf das Verfahren meist noch nicht möglich ist.

Denn im Ermittlungsverfahren sind die Rechte des Beschuldigten und seines Verteidigers nicht sehr stark ausgeprägt, soweit es wirklich um aktive Einflussnahme geht.
Der Verteidiger hat zum Beispiel nicht das Recht, an polizeilichen Vernehmungen von Zeugen teilzunehmen.

Dem Verteidiger sollte eine schriftliche Vollmacht erteilt werden.
Er wird den Ermittlungsbehörden das Mandat anzeigen und die notwendige Akteneinsicht beantragen.

Wenn Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung / Anhörung erhalten haben, dann gilt:

  • Im Regelfall sollte man Vernehmungstermine absagen, denn der Mandant sollte sich nicht äußern.
  • Bei der Polizei müssen Sie zur Vernehmung als Beschuldigter auch nicht erscheinen.