Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde

Strafverteidiger Sexualstrafrecht Dinslaken Voerde

Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB)

Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde


Insbesondere im Sexualstrafrecht ist eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts notwendig, um die bestmögliche Strafverteidigung zu garantieren.

Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für die Verteidigung in Sexualstrafsachen übergeben.


 

Als erfahrener Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde darf ich Ihnen meine Dienstleistung anbieten.

Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche und fachliche Unterstützung von einem Anwalt Sexualstrafrecht für Dinslaken Voerde.. Ich habe bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt und könnte auch Ihnen helfen.

Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine faire Erstberatungsgebühr für das erste Gespräch an, sonst nichts.

Eine Bestrafung kann bereits bei zufälligen Funden von kinderpornographischen Schriften erfolgen. Grundsätzliche gelangen alle Daten zumindest zeitweise in den Cachespeicher eines Rechners, sodass man bereits hiermit automatisch Besitzer kinderpornographischer Schriften wird, was den Tatbestand des § 184b StGB erfüllt.


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Die Folgen für Beschuldigte sind oft schwerwiegend:
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen aller Rechner und Speichermedien, die Konfrontation der Familie und des sozialen Umfelds mit dem Tatvorwurf und sogar arbeitsrechtliche Verdachtskündigungen können erfolgen.


Man kann auch aus Versehen zum „Täter“ werden, durch Aufrufen von Kinderpornos im Internet

Immer häufiger passiert es, dass Personen durch unglückliche Zufälle in das Visier der Ermittler geraten. Beispielsweise wenn sich bei dem Besuch von legalen Pornoseiten im Hintergrund verlinkte Webseiten öffnen, die möglicherweise Kinderpornographie beinhalten. Obwohl der Benutzer am Computer diese Bilder vielleicht gar nicht bewusst konsumiert, gelangen sie in den Cache des Computers und werden zumindest kurzfristig zwischengespeichert. Die kinderpornografischen bzw. jugendpornografischen Bilder werden zwar nach einiger Zeit gelöscht. Mit spezieller Software können durch Staatsanwaltschaft, LKA und BKA jedoch auch gelöschte Dateien auf den Festplatten wieder hergestellt werden.
Bereits die kurzfristige Speicherung im Cache kann als Besitz im Sinne des § 184b StGB verstanden werden. In diesen Fällen fehlt es jedoch häufig am Besitzwillen und damit am Vorsatz der Strafbarkeit.

Hier kann ein guter Strafverteidiger, möglicherweise unter Hinzuziehung eines Gutachters, aufzeigen, ob die Dateien wirklich aktiv betrachtet wurden oder lediglich ausversehen in den Cache wanderten. Aufschluss gibt zum Beispiel die Größe der Bilddateien. Handelt es sich lediglich um Größen von typischen „Vorschaubildern“ spricht dies gegen einen aktiven Konsum.

Wurde der Datenverkehr mitgeschnitten, kann zusätzlich ausschlaggebend sein, wie lange der Nutzer auf der Webseite verweilte und wie viele Klicks der Beschuldigte ausführte. Wenige Klicks bei einer langen Verweildauer können für die Annahme sprechen, dass die Webseite lediglich im Hintergrund aufgerufen wurde.

Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie ernst, denn dieses Delikt wird regelmäßig von den Gerichten hart bestraft werden.

Sie werden sich darauf einstellen müssen, diese Geräte sehr lange nicht wiederzusehen. Die Auswertung dauert zumindest Monate, manchmal auch länger als ein Jahr. Findet die Polizei bei der Auswertung Kinderpornografie (§ 184b StGB) oder Jugendpornografie (§ 184c StGB), bekommen Sie diese Datenträger hochwahrscheinlich gar nicht zurück.

Erstmal abwarten oder gleich einen Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde einschalten?

Unbedingt beachten: Auch beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornographie gilt, dass Sie keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne sich vorher von einem im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, Sie haben als Beschuldigter immer das Recht zu Schweigen und die Aussage vollständig verweigern, wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, darf dies im Strafverfahren nicht zu Ihren Lasten berücksichtigt werden.

Gerade der Tatvorwurf des Besitzes oder Verbreitens kinderpornographischer Inhalte macht es aufgrund der hohen Strafdrohung unerlässlich, sofort nachdem eine Durchsuchung erfolgt ist oder die Polizei sich bei Ihnen gemeldet hat und Sie eine Vorladung zur Aussage erhalte haben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der spezielle langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandaten im Sexualstrafrecht besitzt.

Den Betroffenen wird dabei nach der Hausdurchsuchung oftmals von der Polizei geraten, diese Auswertung einfach abzuwarten.
Davon ist aus anwaltlicher Sicht dringend abzuraten!

Als Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde vertrete ich Sie auch u. a. am Amtsgericht Dinslaken bestmöglich – dazu bin ich unter anderem in der Lage, weil ich mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Sexualstrafrecht gesammelt habe. Gemeinsam erörtern wir das jeweils notwendige weitere Prozedere und setzen so die fortwährend angepasste Strategie um.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung als Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde an.

Selbstverständlich unterliege ich als Rechtsanwalt der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus – dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde widme ich mich professionell und kompetent Ihrem Fall.

Aufgrund der Nachfrage hat die Strafrechtskanzlei Duic Beratungsbüros eingerichtet. Dabei handelt es sich um modern eingerichtete Besprechungsräume in Büro-Centern, in denen ich wöchentlich und nach vorheriger Terminabsprache persönliche Beratungsgespräche anbiete. Die Sachbearbeitung erfolgt von meinem Hauptsitz aus.

Termin DuisburgTermin Oberhausen

 

Vorladung wegen Kinderpornografie?
Sagen Sie nichts, ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab!

Sie müssen nicht zu dem von der Polizei angebotenen Vernehmungstermin gehen. Anders als es oft erscheint, ist die Teilnahme freiwillig. Ich empfehle in jedem Fall, den Termin durch mich abzusagen. Damit bringe ich Sie erstmal aus der “Schusslinie”. Ich beantrage dann Akteneinsicht. Wenn die Beweismittel der Polizei auf meinem Tisch liegen, besprechen wir die Sache in Ruhe und ich kann mit dem nun bekannten Ergebnis der Ermittlungen die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertrete ich regelmäßig Beschuldigte bei jeglichem Vorwurf als Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde und landesweit.


Spezialisiert auf Strafverteidigung bei § 184b StGB – Welche Informationen benötigt der Anwalt Kinderpornografie Dinslaken Voerde?

Häufig wird der Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Kinderpornografie erstmals im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Es ist völlig normal, dass dem Beschuldigten, gerade bei diesem Tatvorwurf, hierdurch völlig „der Boden unter den Füßen weggezogen“ wird. Es ist daher um so wichtiger, sich möglichst frühzeitig um eine effektive Strafverteidigung in diesem speziellen Bereich zu kümmern, damit keine inhaltlichen oder taktischen Fehler gemacht werden. Es gilt: Fehler im Ermittlungsverfahren sind nur äußerst schwer und im ungünstigsten Fall überhaupt nicht zu korrigieren. Im Rahmen eines ersten Gesprächs mit dem Strafverteidiger, sei es persönlich oder telefonisch, kann häufig bereits eine erste Weichenstellung vorgenommen und eine erfolgreiche Strafverteidigung vorbereitet werden. Zu den wichtigen Informationen für den Anwalt gehört dabei insbesondere die Mitteilung, welche Polizei bzw. welche Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet zuständig ist. Dies ergibt sich in aller Regel aus dem Durchsuchungsbeschluss bzw. aus dem Sicherstellungsverzeichnis. Weiterhin ist die Mitteilung des Aktenzeichens sinnvoll. Bei entsprechender Fachkenntnis bestehen zahlreiche Möglichkeiten, um für ein möglichst optimales Resultat zu kämpfen. Dies unabhängig davon, ob der Vorwurf zutreffend oder unzutreffend erhoben wurde.


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