Fristen im Strafrecht

Anwalt Oberhausen Strafrecht

Fristen im Strafrecht


Beachten Sie: Im Strafrecht gelten kurze Fristen!

Beachten Sie bitte, dass die Fristen im Strafrecht sehr kurz bemessen sind. Diese Fristen müssen aber unbedingt eingehalten werden. Fristversäumnisse nämlich führen dazu, dass die Entscheidungen des Gerichts rechtskräftig werden und dann nicht mehr angreifbar sind. Zwar ist es Aufgabe des Verteidigers im Falle einer Fristversäumnis, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Rad des Verfahrens zugunsten des Mandanten noch einmal zurückzudrehen. Dazu gehört etwa die „klassische“ Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dieser Antrag setzt allerdings voraus, dass man ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten

Verstreicht eine Frist nur deshalb, weil sie vom Beschuldigten schlichtweg vergessen wurde und er nicht rechtzeitig dazu kam, sich mit seinem Anwalt zu besprechen, so ist dies alleine dem Beschuldigten zuzuschreiben. Kontaktieren Sie uns daher rechtzeitig.

Ein Überblick über die Fristen im Strafrecht:

 

1-Tages-Frist

  • Verkürzte Ladungsfrist (24 Stunden) im beschleunigten Strafverfahren (§ 418 Abs. 2 StPO)

 

1-Wochenfrist

  • Berufung (§ 314 StPO) und Revision (§ 341 StPO))
  • Anrufung des Gerichtes bei verspätetem Rechtsmittel (§ 319 Abs. 2 StPO)
  • Anhörungsrüge im Strafrecht (§ 356 StPO)
  • Frist für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 StPO)

 

2-Wochenfrist

  • Sofortige Beschwerde, Einspruch gegen Strafbefehl (§ 410 StPO)
  • Regelmäßig setzt das Gericht dem Beschuldigten eine Frist (sog. Benennungsfrist) zur Benennung eines Pflichtverteidigers seiner Wahl (§ 142 Abs. 1 StPO). Nach Verstreichen dieser Frist ordnet das Gericht irgendeinen Rechtsanwalt bei.

 

Wie diese Übersicht zeigt, gibt es im Strafrecht keine relevanten Fristen von mehr als zwei Wochen.

Es wird daher dringend angeraten, mich möglichst frühzeitig zu kontaktieren, dass wir das Notwendige veranlassen können, um die jeweilige Frist zu wahren.

 


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