Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim
Anwalt Duisburg Strafrecht Erstberatungskosten
Was kostet die Erstberatung? Kompetente Erstberatung zum Festpreis
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen.
Es fällt nur eine Erstberatungsgebühr von 35,- €, für eine Erstberatung in Sexualstrafsachen von 45,- €, im Jugendstrafrecht von 30,- € an, sonst nichts.
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Schon ein erstes Gespräch mit einem Strafverteidiger verhindert, dass Sie bei Vernehmungen Fehler machen, die später nachteilig für Sie sind!