Anwalt Duisburg Strafrecht Erstberatungskosten

Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen

Anwalt Duisburg Strafrecht Erstberatungskosten

Was kostet die Erstberatung? Kompetente Erstberatung zum Festpreis

Die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht – viele Mandanten machen sich deswegen Sorgen und beauftragen deswegen leider oft zu spät einen Anwalt. Bei meinen Gebühren gilt: Fair. Transparent. Angemessen.


Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen.  Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Manchmal hilft schon die Erstberatung, um Ihnen einige Sorgen und Ängste zu nehmen.

Es fällt bei mir nur eine Erstberatungsgebühr von 35,- € inkl. MwSt., für eine Erstberatung in Sexualstrafsachen von 45,- € inkl. MwSt., im Jugendstrafrecht von 30,- € inkl. MwSt.an, sonst nichts.

Sollte die Beratung nur von kurzer Dauer erforderlich gewesen sein, so werden die zuvor aufgeführten Beratungsgebühren um bis zu 15 % reduziert.

Im Übrigen werden die Beratungsgebühren auf eine weitere Tätigkeit angerechnet.

Hier erhalten Sie schon die ersten (die sind oft die wichtigsten) Tipps, welche Fehler Sie auf jeden Fall vermeiden sollten. In der Regel kann ich schon eine erste grobe Einschätzung Ihres Falles geben.

Ein Vorgespräch ist kostenlos möglich. Beachten Sie bitte dazu die entsprechende Information, die Sie in den Online-Terminkalendern vorfinden.

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Schon ein erstes Gespräch mit einem Strafverteidiger verhindert, dass Sie bei Vernehmungen Fehler machen, die später nachteilig für Sie sind!