Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht Duisburg Oberhausen

Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht Duisburg Oberhausen


Hat die Polizei einen Verwandten oder Bekannten wegen eines Drogendelikts festgenommen? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Haben Sie eine Vorladung oder eine Anklage wegen einer BtM-Sache erhalten?

Ich stehe Ihnen im Betäubungsmittelstrafrecht/Drogenstrafrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der praxisrelevantesten Straftaten aus dem Drogenstrafrecht/Betäubungsmittelstrafrecht:

      • – Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis) in nicht geringer Menge; § 29a BtMG
      • – (Versuchter) Erwerb von Betäubungsmitteln (z.B. Kokain); § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BtM
      • – Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30a BtMG
      • – Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; § 29 Satz 1 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
      • – Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG

 

Welche Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, regeln insbesondere die Anlagen I-III zu § 1 Abs. 1 BtMG. Zu nennen sind beispielsweise:

    • – Cannabis, Haschisch, Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen,
    • – Heroin,
    • – Kokain,
    • – LSD,
    • – MDMA (Ecstasy), Meta-Chlorphenylpiperazin/m-CPP (Ecstasy),
    • – Metamfetamin (Crystal-Speed),
    • – Salvia divinorum,
    • – TCP.

 

Von Bedetung ist oftmals die Frage, wie lange konsumierte Betäubungsmittel im Körper nachweisbar sind. Als Anhaltspunkte zur Nachweisdauer können die folgenden Werte dienen:

  • – Cannabis: Im Blut kann THC etwa 10 Stunden nachgewiesen werden, im Harn können Gesamtcannabinoide etwa 6 Wochen nachgewiesen werden und in den Haaren ist THC noch nach Monaten nachweisbar.
  • – Heroin: Im Blut ist Morphin rund 15 Stunden nachzuweisen, im Harn sind Gesamtopiate noch nach ca. 3 Tagen nachweisbar.
  • – Kokain: Der Wirkstoff Benzoylecgonin kann im Blut ungefähr 5 Stunden nachgewiesen werden, im Harn ca. 3 Tage, in den Haaren kann Kokain noch nach mehreren Monaten erkannt werden.
  • – Amfetamine, z.B. Ecstasy: Nachweisbar im Blut rund 24 Stunden, im Harn etwa 48 Stunden und in den Haaren noch nach Monaten.

 


Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung durch Vereinbarung eines Termins online im Betäubungsmittelstrafrecht.


 

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