Allgemeines Strafrecht

Strafverteidiger Oberhausen Duisburg

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Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Fordert die Polizei Sie auf, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Oder hat Ihnen das Gericht eine Anklageschrift geschickt?

Allgemeines Strafrecht: Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, wenn Ihnen einer der folgenden Tatvorwürfe gemacht wird:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsorgane; § 112 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage; § 153 StGB
  • Falsche Verdächtigung; § 164 StGB
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185, 186, 187 StGB
  • (Gefährliche) Körperverletzung; § 223, 224 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung; § 228 StGB
  • Nötigung; § 240 StGB
  • Bedrohung; § 241 StGB
  • (Besonders schwerer Fall des) Diebstahl; § 242, 243 StGB
  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244 StGB
  • Unterschlagung; § 246 StGB
  • Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung; §§ 249, 252, 253, 255 StGB
  • Begünstigung, Hehlerei; §§ 257, 259 StGB
  • Betrug; § 263 StGB
  • Computerbetrug; 263 a StGB
  • Untreue; § 266 StGB
  • Urkundenfälschung; § 267 StGB
  • Sachbeschädigung; § 303 StGB

Ich werde Ihnen raten, zum Tatvorwurf zu schweigen. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwerfen dann nach einer ersten Aktenbesprechung mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.


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