Gewaltdelikte

Anwalt Körperverletzung Oberhausen Mülheim Duisburg


Gewaltdelikte, wie etwa die Körperverletzung liegen vor,

wenn ein Täter die körperliche Unversehrtheit seines Opfers beeinträchtigt. Das kann durch einen Schlag oder andere unmittelbare Gewaltdelikte erfolgen. Aber auch das Zuführen gesundheitsschädlicher Substanzen ohne Wissen des Betroffenen gehört zu diesem Strafrechtsbereich.

Gewaltdelikte: Die unterschiedlichen Straftatbestände

Im Strafgesetzbuch finden sich die unterschiedlichen Gewaltdelikte. Eine besondere Bedeutung kommt dem Unterschied zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu, das höchste Strafmaß droht bei Körperverletzungen mit Todesfolge. Im Vergleich zu einer einfachen Körperverletzung existieren bei den anderen Delikten strafverschärfende Merkmale. Bei einer gefährlichen Körperverletzung verwenden Täter zum Beispiel Waffen. Das Vorliegen einer schweren Körperverletzung hängt dagegen von den gesundheitlichen Folgen der Gewaltdelikte ab. Führt eine Tat zu einer dauerhaften Einschränkung wie dem Verlust des Sehvermögens, berufen sich Staatsanwaltschaften auf diesen Paragrafen. Darüber hinaus gibt es spezielle Formen der Körperverletzung wie Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung im Amt.

Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf muss eine auf den Fall angepasste Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Wir nehmen zunächst Einblick in die Ermittlungsakte und schauen dann, welche Schritte erforderlich sind.


 

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