Anwalt Insolvenzstrafverteidung Duisburg Oberhausen

Insolvenzstrafverteidigung – Verteidigung bei Insolvenzstraftaten

Anwalt Insolvenzstrafverteidung Duisburg Oberhausen

Als Gewerbetreibender oder z. B. Geschäftsführer bekommt man ggf. erst sehr spät mit, dass bereits schon strafrechtliche Ermittlungen laufen. Entweder wurde dabei eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft über den Insolvenzantrag gemacht oder es gibt konkrete Anzeigenerstatter, wie z. B. die Gläubiger oder sogar der Insolvenzverwalter nach Sichtung der Unterlagen, die ein solches Verfahren in Gang setzen können.

Und häufig ist es so, dass Insolvenzstraftaten tatsächlich in Betracht kommen könnten.
Ein für die Ermittlungen nötiger – aber ausreichender – Anfangsverdacht
läßt sich in der Regel häufig finden.

Ich übernehme die Insolvenzstrafverteidigung

in Fällen des Vorwurfes der Verwirklichung von Insolvenzdelikten, zum Beispiel bei:

  • Insolvenzverschleppung,
  • Veruntreuung von Arbeitsentgelt,
  • Betrug und Subventionsbetrug,
  • Untreuetatbeständen,
  • Bankrott,
  • Verletzung der Buchführungspflicht,
  • Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Steuerhinterziehung,

 

Praxishinweis zur Insolvenzstrafverteidigung: Nur selten kommt es bei den meisten der genannten Delikte zu Freisprüchen, weil Ermittlungsverfahren bzw. Anklageerhebung in aller Regel auf beschlagnahmten Unterlagen aufbauen. Demzufolge ist anwaltlicher Handlungsbedarf bereits in einem frühzeitigen Stadium des Ermittlungsverfahrens angezeigt, um eine frühzeitige Schadensbegrenzung betreiben zu können.

 


 

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