Anwalt Beschuldigtenvorladung Duisburg

Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Anwalt Beschuldigtenvorladung Duisburg

  • Was passiert während und nach einer Vorladung der Polizei?

  • Vorladung der Polizei als Beschuldigter: Mit oder ohne Anwalt hingehen?

  • Zur Vorladung der Polizei nicht erscheinen: Kann das Folgen haben?

  • Vorladung als Beschuldigter absagen: Geht das?


     

VORLADUNG ALS BESCHULDIGTER ERHALTEN? IN DIESEM FALL IST DIE POLIZEI SICHERLICH NICHT IHR FREUND UND HELFER.Anwalt Beschuldigtenvorladung Duisburg

REDEN SIE LIEBER MIT UNS!

Eine Ersteinschätzung in Strafsachen rentiert sich für den Betroffenen und Beschuldigten in den meisten Fällen.

Ich erreiche seit 1997 für meine Mandanten Einstellungen, Freisprüche und milde Strafen. Wir helfen Ihnen, wenn es um viel geht! Schalten Sie sofort einen Strafverteidiger ein!

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, bedeutet dies, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Es liegt also bereits eine strafrechtliche Ermittlungsakte vor, weil gegen sie der Anfangsverdacht in Bezug auf eine Straftat gegeben ist.

Das Erscheinen bei der Polizei ist nicht verpflichtend, selbst wenn auch das Vorladungsschreiben so formuliert ist als sei dies der Fall!

Anwalt Beschuldigtenvorladung Duisburg: Es ist ihr Recht nicht zur polizeilichen Vorladung zu erscheinen und keine Angaben zu machen!

Machen Sie keine Angaben zur Sache bei der Polizei, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Lassen Sie die Ermittlungsakte zunächst durch uns einsehen. Sodann sollte gemeinsam entschieden werden, ob eine Einlassung gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erfolgt, oder ob dies eher schädlich wäre und nicht erfolgen sollte.

Bei Vorladung als Beschuldigter gilt:

  • Lassen Sie sich nicht einwickeln!
  • Erst Anwalt einschalten, dann reden!

 

Wer hier bei Vorladung als Beschuldigter mit der Beauftragung des Anwaltes erst bis zur Anklageerhebung abwartet, verschenkt nicht nur Zeit, sondern verspielt in der Regel auch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur vorzeitigen Verfahrenserledigung.

Aber ich habe das doch nicht gemacht!

Tja, das mag sein. Wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollen, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es ist möglich, dass Sie den Tatverdacht durch eine Aussage beseitigen; oder auch nicht. Denn Polizei und Staatsanwaltschaft (auch Gerichte) hören bestreitende Einlassungen nur ungern.

Daher gilt gerade, wenn Sie sich für unschuldig halten:  Wir schauen uns den Vorwurf gemeinsam genauer an und sehen, was wir für Sie tun können.

Fazit bei Vorladung als Beschuldigter:

Machen Sie K E I N E Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mandanten sich – auch wenn sie unschuldig sind – durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern.

Bei Vorladung als Beschuldigter gilt daher: Nicht hingehen, nicht antworten!

Damit erhalten Sie Ihrem Rechtsanwalt alle Verteidigungsmöglichkeiten und machen keine Fehler.

Durch eine vorschnelle Aussage werden die Chancen auf eine Einstellung in aller Regel drastisch reduziert.

Polizeibeamte beherrschen Vernehmungstaktiken ausgezeichnet:

Der Ihnen gegenübersitzende Polizeibeamte ist nicht nett, wenn Sie Glück haben vielleicht fair, aber auch das ist nicht der Regelfall! Er ist in Vernehmungsmethoden exzellent ausgebildet und auf der Jagd der für Sie belastenden Aussage.

Natürlich nimmt der Polizist das Wort „Vernehmung“ nicht in den Mund. Er weiß, dass Ihnen der Begriff Beschuldigtenvernehmung aus vielen Krimis als unangenehme Sache bekannt ist. Deswegen sagt der Polizeibeamte, er wolle mit Ihnen „sprechen“.

Aber die Wortwahl des Polizeibeamten ändert nichts an der Sache selbst. Er möchte Sie verhören. Er möchte Sie davon überzeugen, Ihr Wissen bzw. Ihr Täterwissen zu offenbaren. In aller Regel ist der Polizeibeamte als Ermittler auf der „Jagd“ nach Belastendem, Entlastendes interessiert ihn wenig bis gar nicht.
Führen Sie sich immer vor Augen: gerade dann, wenn die Polizei mit Ihnen sprechen möchte, sollten Sie schweigen.
Bitte beachten Sie, dass es in 98 Prozent aller Fälle sinnvoll ist, zu schweigen! Von dem Grundsatz, sein Schweigerecht auszuüben und keine Angaben zur Sache zu machen, gibt es lediglich wenige Ausnahmen.

ERSTMASSNAHMEN DER VERTEIDUNG

Möchten Sie sich in einer Strafsache zunächst beraten lassen? Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre Situation.

Termin Duisburg


Anwalt Beschuldigtenvorladung Duisburg


Sollten die Polizeibeamten Sie telefonisch kontaktieren oder anderweitig dazu drängen, schnellstmöglich „Ihre Aussage zu machen“, teilen Sie den Beamten mit, dass Sie von Rechtsanwalt Duic in Oberhausen vertreten werden. Viele Ermittlungsbeamte kennen mich und meine Kanzlei bereits aus unzähligen Straf- und Ermittlungsverfahren und können sich – sofern sie dann hieran überhaupt noch Interesse haben – sofort an mich und meine Kanzlei werden.

Ich werde den Beamten sodann Erklären, dass Sie als mein Mandant auf mein dringendes anwaltliches Anraten von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht gem § 55 StPO Gebrauch machen werden.


Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Sagen Sie nichts, ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab!

Sie müssen nicht zu dem von der Polizei angebotenen Vernehmungstermin gehen. Anders als es oft erscheint, ist die Teilnahme freiwillig. Ich empfehle in jedem Fall, den Termin durch mich abzusagen. Ich beantrage dann erst einmal Akteneinsicht. Wenn die Beweismittel der Polizei auf meinem Tisch liegen, besprechen wir die Sache in Ruhe und ich kann mit dem nun bekannten Ergebnis der Ermittlungen die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.


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