Oberhausen Anwalt Strafrecht

Strafverteidiger Oberhausen

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 Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage?

Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft wurde.

Ich verteidige Beschuldigte seit 1997 in Strafverfahren. Persönlich, sorgfältig und ohne falsche Versprechen.

Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser können unnötige Fehler vermieden und bestehende Möglichkeiten geprüft werden.

Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet einen Beschuldigten grundsätzlich nicht dazu, bei der Polizei zu erscheinen oder dort Angaben zu machen. Zunächst sollte Akteneinsicht genommen und geprüft werden, worauf sich der Vorwurf tatsächlich stützt.


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