Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Anwalt Strafrecht Oberhausen Beratungshilfe
Bei Strafsachen besteht die Besonderheit, dass im Rahmen der Beratungshilfe lediglich die Kosten für die Erstberatung, nicht aber solche für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren übernommen werden. Eine Akteneinsichtnahme und Besprechung der Akte mit anschließender Beratung über die Verteidigungsmöglichkeiten kann daher nicht über die Beratungshilfe abgerechnet werden.
Eine Möglichkeit die strafrechtliche Verteidigung über Prozesskostenhilfe abzurechnen gibt es leider nicht.