Strafverteidiger Jugendstrafrecht Oberhausen
Informationen zum Jugendstrafrecht
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Welche Gesetze gelten im Jugendstrafrecht?Jugendliche Straftäter erfahren im deutschen Strafrecht eine besondere Behandlung. So weicht das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) geltende Straf- und Prozessrecht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Neben dem allgemeinen Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) findet im Jugendstrafrecht bei jugendlichen Straftätern das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Anwendung. 
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Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar?Die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt in Deutschland ab dem 14. Geburtstag. Straftaten Jugendlicher können dann nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts geahndet und bestraft werden. Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig. Auch auf Heranwachsende zwischen 18 und maximal 21 Jahren wird trotz Volljährigkeit das Jugendstrafrecht angewendet, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei dem Charakter der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. 
 Informationen zum Jugendstrafrecht
 Relevant für die Frage, ob Jugendstrafrecht Anwendung finden kann oder nicht, ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Wird die Tat also mit 21 Jahren begangen aber erst zwei Jahre später verhandelt, dann kann trotzdem Jugendstrafrecht Anwendung finden. 
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Gelten andere Tatbestände?Die Tatbestände (Diebstahl, Betrug, Raub, Körperverletzung) sind im Jugendstrafrecht die gleichen wie bei erwachsenen Tätern. Der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht liegt im Bereich der Rechtsfolgen der Tat. 
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Welche Ziele verfolgt das Jugendstrafrecht?Das Jugendstrafrecht hat als oberstes Ziel die Erziehung des jugendlichen Straftäters. Deswegen ist Straftaten Jugendlicher in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln (Weisungen; Anordnung, Hilfe zur Erziehung) zu begegnen; erst wenn diese nicht dazu ausreichen, dem Täter das Unrecht der Tat und seine Einstandspflicht hierfür bewusst zu machen, wird eine Jugendstraftat mit Zuchtmitteln (Verwarnung; Erteilung von Auflagen, z. B. Schadensersatz, Zahlung von Bußen; Jugendarrest) oder mit Jugendstrafe geahndet. Als Maßregeln der Besserung und Sicherung können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. 
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Welche Gerichte sind im Jugendstrafrecht zuständig?Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte, und zwar grundsätzlich, je nach der Schwere des Tatvorwurfes, die amtsgerichtlichen Jugendrichter als Einzelrichter (wenn nur Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zu erwarten sind), das Jugendschöffengericht am Amtsgericht (mit einem Richter und zwei Schöffen) oder die Jugendkammer beim Landgericht 
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Gibt es Besonderheiten beim Gerichtsverfahren gegen Jugendliche?Das Verfahren ist auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts ausgerichtet. So werden durch die Jugendgerichtshilfe die Lebens- und Familienverhältnisse des jugendlichen Beschuldigten ermittelt. Erziehungsberechtigte, Lehrer und Ausbilder werden, soweit möglich, gehört. Dies ist vorrangig die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Die Hauptverhandlung ist bei jugendlichen Angeklagten nicht öffentlich. Gesetzliche Vertreter (Eltern) haben ein Recht auf Anhörung. Im Unterschied zum Erwachsenenrecht ist der Richter im Jugendstrafverfahren nicht an die Strafrahmen der Straftatbestände des StGB gebunden. 
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Kann Untersuchungshaft angeordnet werden?Um die strafrechtlichen Folgen der Tat rasch wirksam werden zu lassen, sind die Rechtsmittel eingeschränkt, als sich Berufung und Revision ausschließen. Untersuchungshaft ist an sich zulässig, soll aber möglichst durch mildere Mittel, v. a. durch einstweilige Unterbringung in einem Jugendheim oder durch Vollstreckung in einer Jugendarrestanstalt, abgewendet werden. Von großer praktischer Bedeutung sind die Möglichkeiten, im Vor- und Hauptverfahren von der Strafverfolgung abzusehen oder das Verfahren einzustellen, wenn eine Ahndung entbehrlich erscheint und andere Maßnahmen (z. B. Auflagen, Aufgabe von Arbeitsleistungen, Ermahnungen) Erfolg versprechen Diversion). 
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Wann erfolgt Jugendstrafe?Das Vollstreckungsverfahren im Jugendstrafrecht wird primär von dem Gedanken getragen, dass durch einen schnellen Vollzug der Maßnahmen dem Jugendlichen der innere Zusammenhang zwischen Tat, Urteil und Vollstreckung bewusst gemacht wird. Der Jugendarrest wird in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltungen unter Aufsicht des örtlichen Jugendrichters vollzogen. Die Jugendstrafe (Haftstrafe) wird grundsätzlich in einer Jugendstrafanstalt vollzogen. Der Vollzug kann aufgelockert und in geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen (also außerhalb der Haftanstalt) durchgeführt werden. 
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