Verteidigung bei allen Sexualdelikten

Der Anwalt mit langjähriger Expertise im Sexualstrafrecht

Verteidigung bei allen Sexualdelikten

Das Sexualstrafrecht ist eines der schwierigsten Themen der Strafverteidigung und erfordert neben einem hohen fachlichen Wissen und Erfahrung auch die grundsätzliche Bereitschaft des Verteidigers, den Mandanten – sei es Täter oder Opfer – mit der größtmöglichen Entschlossenheit in der Wahrnehmung seiner Rechte zu vertreten.

Verteidigung bei allen Sexualdelikten: Die richtige Verteidigungsstrategie

Zunächst muss in einem ausführlichen Gespräch die richtige Verteidigungsstrategie zu Recht gelegt werden. Das setzt zunächst ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und seinem Strafverteidiger voraus. Grundsätzlich rate ich meinen Mandanten an, sich mir als seinem Strafverteidiger anzuvertrauen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus weiß ich, dass es gerade Mandanten bei Sexualdelikten schon aus Scham heraus extrem schwer fällt, sich gegenüber seinem Rechtsanwalt zu offenbaren.

Dies ist aber Grundvoraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Strafverteidigung.

In den Fällen, in denen der Mandant seine Unschuld beteuert, ist die konfrontative Strafverteidigung mit dem Ziel des Freispruchs die klare Vorgehensweise. Das bedeutet für den Strafverteidiger eine harte Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft, den Sachverständigen und den vermeintlichen Opfern und Nebenklägern.

Auf der anderen Seite gibt es die sog. konsensuale Strafverteidigung bei Sexualstraften, welche – je nach Abwägung im Einzelfall – der konfrontativen Strafverteidigung manchmal vorzuziehen ist.

Der Grund für diese Empfehlung liegt darin, dass die Gerichte gerade in Strafverfahren wegen Sexualstraftaten ein Geständnis eines Angeklagten besonders honorieren (vor allem, wenn dem Opfer dadurch die Aussage erspart bleibt), indem dann eine Freiheitsstrafe in einem Bereich von bis zu zwei Jahren verhängt werden kann, die eine Strafaussetzung auf Bewährung ermöglicht. Eine solche Herangehensweise des Mandanten auf Empfehlung des erfahrenen Strafverteidigers kann in geeigneten Fällen eine Gefängnisstrafe verhindern. In solchen Fällen geht es darum, dass eine Strafe ohne Gefängnis besser ist, als eine Strafe mit Gefängnis.

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