Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
LETZTE CHANCE: MANDATIERUNG NUR FÜR URTEILSANFECHTUNG
Ist das Urteil aus Ihrer Wahrnehmung falsch, da Sie unschuldig sind und z.B. das Gericht relevante Beweise nicht ausreichend gewürdigt hat, ist die BERUFUNG mitunter die letzte Chance! Gleiches gilt, wenn Sie zu “hoch” verurteilt worden sind.
Nach der Einlegung der Berufung erfolgt die Berufungshauptverhandlung am Landgericht. Sollten Sie dann vom Landgericht wieder verurteilt werden, steht das Rechtsmittel der Berufung nicht mehr zur Verfügung! Es kann dann nur noch Revision eingelegt werden.
Auch wenn Sie am Amtsgericht bisher ohne Anwalt oder durch einen anderen Strafverteidiger verteidigt gewesen sind, können Sie mich für die Berufung mandatieren.
Dies gilt auch, wenn bereits Berufung eingelegt ist. Nach Durchsicht des erstinstanzlichen Urteils, was kurzfristig möglich ist, stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zu der Frage, ob eine Weiterführung der Berufung sinnvoll ist, zur Verfügung.
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