Anwalt Anklageschrift Oberhausen Duisburg

Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Anwalt Anklageschrift Oberhausen Duisburg


Sie haben eine Anklageschrift erhalten?

Der Alptraum wurde wahr: Die Staatsanwaltschaft hat eine Anklage gegen Sie erhoben. Das Wichtigste zuerst: Mit einer guten und gründlichen Verteidigung ist viel gewonnen. Wir legen Ihnen die richtige Strategie zurecht

Jetzt sollten Sie zügig versierten Rechtstrat einholen!Anwalt Strafrecht Oberhausen Anwalt Strafrecht Duisburg - Anklageschrift

Der Zustellung folgt regelmäßig die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht. Der Termin der gerichtlichen Hauptverhandlung steht also bevor.

Gerne berate ich Sie als Anwalt Anklageschrift Duisburg Oberhausen über das, was auf Sie zukommen kann und wie Sie sich verteidigen können und über Ihre Erfolgsaussichten im späteren Strafverfahren.

Was ist die Anklageschrift?

Schließt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ab, ist sie gesetzlich nach § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet, Anklage bei dem zuständigen Gericht zu erheben. Die Staatsanwaltschaft klagt zur Durchsetzung der Rechtsordnung an und setzt den staatlichen Bestrafungsanspruch durch.

Was enthält die Anklageschrift?

Die Anklageschrift fasst zunächst nach § 200 StPO zusammen, gegen welche Strafvorschrift verstoßen wurde und gibt den Inhalt dieser Strafvorschrift verkürzt wieder. Anschließend wird der so genannte Lebenssachverhalt, der das strafbare Verhalten begründet, verkürzt dargestellt. Die Anklageschrift soll die Beweismittel enthalten, mit denen die Staatsanwaltschaft von denen die Staatsanwaltschaft der Überzeugung ist, den Täter überführen zu können. Die in der Anklageschrift aufgeführten Beweismittel sind mehr als “Angebot” der Staatsanwaltschaft an das Gericht zu verstehen, diese zu erheben. Es muss nicht zwangsläufig sein, dass alle benannten Zeugen geladen werden. Oftmals sieht das Gericht von der Ladung aller Zeugen ab und lädt zunächst nur den tatnächsten Zeugen, der selbst direkte Wahrnehmungen gemacht hat. Auch von der Angabe „ihre eigenen Angabe“, sollten sich Betroffene nicht irritieren lassen. In nahezu jeder Anklageschrift werden die eigenen Angaben aufgeführt.

Anklageschrift erhalten? Was tun?

Schließt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ab, übersendet sie nach § 199 StPO die Anklageschrift an das Amtsgericht mit dem Antrag, die Hauptverhandlung zuzulassen. Damit ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und es wird in das Zwischenverfahren eingetreten. Im Rahmen des Zwischenverfahrens überprüft das Gericht, ob die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach der Täter mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (höchst)wahrscheinlich überführt werden kann, zutreffend ist oder nicht. Es prüft also, ob so genannter hinreichender Tatverdacht besteht. Das Amtsgericht Duisburg übersendet dem Angeklagten die Anklageschrift mit der Bitte um Stellungnahme. Ihm ist die Möglichkeit zu gewähren, selbst die Erhebung von Beweismitteln zu beantragen. Dazu wird meist eine recht kurze Frist von sieben Tagen gewährt. Diese Frist kann und sollte in jedem Fall zunächst verlängert werden.

Anklageschrift erhalten: Anwalt beauftragen

Ein Strafverteidiger wird sich zunächst eine Strafprozessvollmacht unterschreiben lassen und anschließend dem Gericht gegenüber die Verteidigung anzeigen. Die meisten Richter wissen dann, dass mit einer Stellungnahme innerhalb von sieben Tagen nicht mehr zu rechnen ist und gewähren großzügige Fristverlängerungen. Der Strafverteidiger wird dann anschließend bei Gericht die Ermittlungsakte besorgen und diese mit dem Mandanten besprechen. Bis dahin wird das Gericht darum gebeten, von Terminen abzusehen.

Erhebung weiterer Beweismittel

Lässt sich bereits absehen, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nicht einstellen wird, kann die weitere Aufklärung des Sachverhaltes gefordert werden. Dies kann darin liegen, dass beispielsweise neue Dokumente berücksichtigt werden, oder weitere Zeugen vernommen werden. In einem derartigen Fall wird der Verteidiger einen Schriftsatz an das Gericht senden, weswegen der Zeuge noch vernommen werden soll und notfalls ankündigen, dass er im Rahmen der Hauptverhandlung einen entsprechenden Beweisantrag stellen wird.

Das Zwischenverfahren kann durch unterschiedliche Weisen beendet werden:
Das Amtsgericht kann die Eröffnung der Hauptverhandlung ablehnen. Dies geschieht allerdings in sehr seltenen Fällen, weil die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte (höchst)wahrscheinlich verurteilt werden wird, zutreffend ist. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich lediglich um eine vorläufige Prognose handelt, die sich auf den bisherigen Akteninhalt ergibt.

Widerspruch gegen Anklageschrift möglich?

Gegen eine Anklageschrift kann kein Widerspruch eingelegt werden. Sie können nur darauf hinwirken, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen abgelehnt wird. Hilfsweise können Sie wie oben dargestellt darauf hinwirken, dass das Verfahren mit Auflagen oder ohne Auflagen eingestellt wird. Hierzu muss aber die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung erteilen.

Kann eine Anklageschrift „fallen gelassen werden“?

Wie oben dargestellt, kann das Gericht die Eröffnung der Hauptverhandlung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ablehnen. Das passiert aber recht selten. Häufiger kommt es zur Einstellung – wobei aber auf eine Einstellung ohne Akteneinsicht kaum sinnvoll hingewirkt werden kann.

Wie lange dauert es von der Anklageschrift bis zur Verhandlung?

Das ist recht unterschiedlich. In Jugendstrafverfahren kann es innerhalb von zwei Monaten zum Termin kommen. Für gewöhnlich haben aber die Richter einen Terminsstand von mehreren Monaten, so dass von der Anklageschrift bis zum Termin durchaus drei bis vier Monate vergehen können. 

Mit Zustellung der Anklage endet das Strafverfahren also nicht!

Zusammenfassend ist Ihnen spätestens nach Zustellung der Anklageschrift anzuraten, einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Das gilt übrigens unabhängig von der Frage, ob Sie tatsächlich oder lediglich auf dem Papier Täter der Ihnen vorgeworfenen Tat/en sind.

Wer eine Straftat begangen hat, sollte ebenfalls nicht resignieren, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat. Der Beschuldigte hat Rechte, die zwingend einzuhalten und zu bewahren sind. Riskieren Sie bitte nicht, Ihre Rechte aufzugeben. Nutzen Sie stattdessen alle bestehenden Möglichkeiten in vollem Umfang aus!

Als Anwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht berate und vertrete ich Beschuldigte als Wahlverteidiger oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auch als Pflichtverteidiger, bundesweit! Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!

Das Gericht schreibt vielleicht noch, dass ich einen Pflichtverteidiger brauche. Was bedeutet das?

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben und das Gericht ihnen zugleich aufgegeben hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen, ist höchste Eile geboten. Es liegt nämlich ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor (vgl. § 140 StPO). Das bedeutet, dass Sie in der Hauptverhandlung auf jeden Fall einen Strafverteidiger benötigen, der Ihre Rechte ausübt und wahr nimmt. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn ihnen nicht nur Bagatelledelikte vorgeworfen werden, sondern beispielsweise ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe).

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie jetzt, nachdem sie die Anklageschrift erhalten haben, nicht reagieren, wird das Gericht eigenmächtig einen Pflichtverteidiger für Sie bestellen. Möchten Sie wirklich, dass das Gericht Ihren Anwalt aussucht? Bestimmt nicht! Oder machen Sie den Bock zu Ihrem Gärtner?


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