Stafverteidiger Oberhausen: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB)
Anwalt Kinderpornografie Oberhausen – Anwalt Kinderpornografie Duisburg
Insbesondere im Sexualstrafrecht ist eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts notwendig, um die bestmögliche Strafverteidigung zu garantieren. Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigten-vernehmung, oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für die Verteidigung in Sexualstrafschen übergeben.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht beginnt häufig damit, dass der potentielle Mandant eigentlich nicht mitteilen möchte, worum es geht.
Das müssen Sie auch nicht. Bei der Buchung eines Termins online beim Anwalt Kinderpornografie Oberhausen brauchen Sie nur die Rubrik “Strafrecht” anklicken und erhalten einen Erstberatungstermin.
Als erfahrener Anwalt Kinderpornografie Oberhausen darf ich Ihnen meine Dienstleistung anbieten.
Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche und fachliche Unterstützung von einem Anwalt Kinderpornografie mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ich habe bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt und könnte auch Ihnen helfen.
Beratung beim Anwalt Kinderpornografie Oberhausen
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine faire Erstberatungsgebühr für das erste Gespräch an, sonst nichts.
Eine Bestrafung kann bereits bei zufälligen Funden von kinderpornographischen Schriften erfolgen. Grundsätzliche gelangen alle Daten zumindest zeitweise in den Cachespeicher eines Rechners, sodass man bereits hiermit automatisch Besitzer kinderpornographischer Schriften wird, was den Tatbestand des § 184b StGB erfüllt.
Die Folgen für Beschuldigte sind oft schwerwiegend:
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen aller Rechner und Speichermedien, die Konfrontation der Familie und des sozialen Umfelds mit dem Tatvorwurf und sogar arbeitsrechtliche Verdachtskündigungen können erfolgen.
Anwalt Kinderpornografie Oberhausen: Update
Gesetzgeber senkt Mindeststrafen für Verbreiten, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB.
Neuer § 184b StGB auch auf laufende Altfälle anwendbar. Ich prüfe Ihren Fall.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vom 24.06.2024 die Mindeststrafen für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB reduziert.
Die neuen Regelungen sind am 28.06.2024 in Kraft getreten.
Kein Verbrechenstatbestand mehr
Im Kern sind durch das neue Gesetz die Mindeststrafen für Delikte nach § 184b Abs. 1 StGB (u.a. Verbreiten und Herstellen von Kinderpornografie) von einem Jahr auf sechs Monate und für Delikte nach § 184b Abs. 3 StGB (u.a. Besitz von Kinderpornografie) von einem Jahr auf drei Monate abgesenkt worden. Die Höchststrafen hingegen sind mit zehn Jahren (§ 184b Abs. 1 StGB) bzw. fünf Jahren (§ 184b Abs. 3 StGB) gleichgeblieben.
Bedürfnis der Justiz nach flexiblerer Handhabung
Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelung ist eine Gesetzesänderung, die erst im Sommer 2021 erfolgte. Damals wurden die Strafen für die genannten Tatbestände erst verschärft und zu sog. Verbrechenstatbeständen heraufgestuft, d.h. zu solchen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.
Doch schnell zeigte sich in der Praxis der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, dass mit den damals verschärften Strafen häufig keine sachgerechte Lösung in bestimmten Fällen zu finden war.
So machte sich beispielsweise ein Lehrer strafbar, weil er gefundenes kinderpornografisches Material weitergeleitet hatte, um auf einen Missstand hinzuweisen. Auch gibt es in der Praxis viele Fälle, in denen Personen ungewollt kinderpornografisches Material erlangen, z.B. bei unbeabsichtigten automatischen Downloads, die dann versehentlich nicht gelöscht werden. Auch gibt es in der Praxis viele Fälle, in denen sich Jugendliche wegen Besitzes von Kinderpornografie strafbar machen, und dabei aber noch unerfahren, naiv und unaufgeklärt sind oder aber in ihrer Gruppe anderen „imponieren“ wollen.
In solchen und vielen anderen Fällen, die eher am unteren Rand strafwürdigen Verhaltens anzusiedeln sind, konnte die Justiz wegen der Mindeststrafen von einem Jahr und der Qualifizierung als Verbrechen nach der alten Gesetzeslage häufig keine wirklich sachgerechten Entscheidungen treffen. So waren z.B. in geringfügigeren Fällen keine Verfahrenseinstellungen oder rein schriftliche Verfahren ohne gerichtliche Hauptverhandlung (sog. Strafbefehlsverfahren) mehr möglich. Dies führte zu einer deutlichen Mehrbelastung der Justiz, der es zunehmend schwerer fiel, sich auf die wirklichen schweren und wichtigen Fälle zu konzentrieren.
Durch die neue Gesetzeslage und die deutlich verringerten Mindeststrafen ist es den Gerichten und den Strafverfolgungsbehörden nun wieder besser möglich, im Einzelfall individuell, flexibel und sachgerecht zu handeln.
Neues Gesetz auch auf laufende Altfälle anwendbar
Für die Praxis besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen mit den deutlich verringerten Mindeststrafen auch für alle derzeit noch laufenden Strafverfahren gelten. Wird einem also beispielsweise der Besitz von Kinderpornografie aus der Zeit vor dem 28.06.2024 vorgeworfen und kommt es erst nach diesem Tag zu einer Entscheidung, ist das neue – mildere – Gesetz anwendbar!
Fazit und Ausblick: Straftaten wegen Kinderpornografie weiter im Focus der Justiz
Trotz der Reduzierung der Mindeststrafen des § 184b StGB bleiben das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten weiter schwere Straftaten, die Freiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren nach sich ziehen können und die – das zeigt die Praxis – von der Justiz nach wie vor weiter besonders konsequent verfolgt werden.
Gleichzeitig bieten sich beschuldigten Personen wieder neue und bessere Verteidigungsansätze. So werden z.B. unter gewissen Voraussetzungen bei weniger schwerwiegenden Taten wieder Verfahrenseinstellungen möglich, was auch bedeutet, dass das Verfahren ohne Vorstrafe und ohne Eintragung im Führungszeugnis beendet würde. Aber auch wenn eine solche Erledigung nicht in Betracht kommt, wird es künftig auch wieder möglich sein, in bestimmten Fällen eine Entscheidung des Gerichts in einem schriftlichen Verfahren (sog. Strafbefehlsverfahren) ohne belastende Gerichtsverhandlung zu erreichen.
Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich beim Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit Kinderpornografie nach § 184b StGB umgehend kompetenten Rat durch einen erfahrenen Strafverteidiger zu suchen, der sich für das für Sie angemessenste und beste Verteidigungsziel engagiert einsetzt.
Man kann auch aus Versehen zum „Täter“ werden, durch Aufrufen von Kinderpornos im Internet
Immer häufiger passiert es, dass Personen durch unglückliche Zufälle in das Visier der Ermittler geraten. Beispielsweise wenn sich bei dem Besuch von legalen Pornoseiten im Hintergrund verlinkte Webseiten öffnen, die möglicherweise Kinderpornographie beinhalten. Obwohl der Benutzer am Computer diese Bilder vielleicht gar nicht bewusst konsumiert, gelangen sie in den Cache des Computers und werden zumindest kurzfristig zwischengespeichert. Die kinderpornografischen bzw. jugendpornografischen Bilder werden zwar nach einiger Zeit gelöscht. Mit spezieller Software können durch Staatsanwaltschaft, LKA und BKA jedoch auch gelöschte Dateien auf den Festplatten wieder hergestellt werden.
Bereits die kurzfristige Speicherung im Cache kann als Besitz im Sinne des § 184b StGB verstanden werden. In diesen Fällen fehlt es jedoch häufig am Besitzwillen und damit am Vorsatz der Strafbarkeit.
Hier kann ein guter Strafverteidiger, möglicherweise unter Hinzuziehung eines Gutachters, aufzeigen, ob die Dateien wirklich aktiv betrachtet wurden oder lediglich ausversehen in den Cache wanderten. Aufschluss gibt zum Beispiel die Größe der Bilddateien. Handelt es sich lediglich um Größen von typischen „Vorschaubildern“ spricht dies gegen einen aktiven Konsum.
Wurde der Datenverkehr mitgeschnitten, kann zusätzlich ausschlaggebend sein, wie lange der Nutzer auf der Webseite verweilte und wie viele Klicks der Beschuldigte ausführte. Wenige Klicks bei einer langen Verweildauer können für die Annahme sprechen, dass die Webseite lediglich im Hintergrund aufgerufen wurde.
Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie ernst, denn dieses Delikt wird regelmäßig von den Gerichten hart bestraft werden.
Sie werden sich darauf einstellen müssen, diese Geräte sehr lange nicht wiederzusehen. Die Auswertung dauert zumindest Monate, manchmal auch länger als ein Jahr. Findet die Polizei bei der Auswertung Kinderpornografie (§ 184b StGB) oder Jugendpornografie (§ 184c StGB), bekommen Sie diese Datenträger hochwahrscheinlich gar nicht zurück.
Erstmal abwarten oder gleich einen Anwalt Kinderpornografie Oberhausen einschalten?
Davon ist aus anwaltlicher Sicht dringend abzuraten!
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Kinderpornografie dauern äußerst lange, darauf müssen Sie sich einstellen! Dennoch sollten Sie nun keinesfalls abwarten und unnötig Zeit verstreichen lassen.
Selbstverständlich unterliege ich als Rechtsanwalt der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus – dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch meine langjährige Erfahrung und Verteidigung als Anwalt Kinderpornografie Oberhausen widme ich mich professionell und kompetent Ihrem Fall.