Der Anwalt mit langjähriger Expertise im Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht Verteidigung NRW
Eine gute Strafverteidigung ist:
den Beschuldigten über seine Situation und die prozessualen Mögichkeit aufzuklären
ihm die Chancen und Risiken möglicher Verteidigungsstrategien zu erläutern
die Verteidigungsstrategie engagiert umzusetzen
Sexualstrafrecht Verteidigung NRW bei:
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Kindesmissbrauch, sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und Darbietungen, Missbrauch von Schutzbefohlenen
Termin DuisburgTermin Oberhausen
Erstberatungen und weitere Besprechungen können auf Anfrage (an: raduic@mail.de) neben den Städten Duisburg und Oberhausen u. a. auch in Essen und Gelsenkirchen durchgeführt werden.