Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg
Anwalt Strafbefehl Oberhausen Duisburg
Sofern die Staatsanwaltschaft ein strafbares Verhalten Ihrerseits bei Gericht zu beweisen glaubt, wird sie entweder eine Anklageschrift zu Gericht schicken oder in einfacher gelagerten Verfahren einen Strafbefehlsantrag bei Gericht stellen.
Beides wird vom Gericht geprüft, wobei diese Prüfung je nach dem damit befassten Gericht unterschiedlich intensiv ausfällt.
In der Regel wird die Anklage zugelassen bzw. insbesondere der Strafbefehl ohne weitere Prüfung erlassen.
Sie bekommen dann direkt vom Gericht ein mit Strafbefehl bezeichnetes Schriftstück in dem beschrieben wird, was man Ihnen vorwirft und in dem dann gleich die Strafe aufgeführt ist.
Hiergegen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.
Unterbleibt der Einspruch, dann gelten Sie in soweit als verurteilt und das Ganze wirkt wie ein “normales” Urteil.
Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, kommt es zur Verhandlung und es gibt auch die Möglichkeit, gegen das in der Verhandlung ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben kann auch nur gegen einzelne “Bestandteile” des Strafbefehls Einspruch eingelegt werden, z.B. nur gegen die Höhe der Geldstrafe.
Bis zur mündlichen Verhandlung lässt sich der Einspruch auch folgenlos zurücknehmen. Es mag also in begründeten Fällen durchaus Sinn machen, fristgerecht Einspruch einzulegen und einmal die Gerichtsakte durchzusehen und dann nach Einschätzung der Lage zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt wird oder nicht.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten: Vorsicht beim Strafbefehl:
- Der Strafbefehl ist gleich einem Strafurteil!
- Sie haben eine Frist von 2 Wochen um Einspruch einzulegen. Die Zustellung gilt!
- Strafbefehle sind häufig überhöht hinsichtlich Tagessätze/Tagessatzhöhe.
- Höhere Bestrafung möglich, wenn der Einspruch mutwillig oder unbegründet eingelegt wird!
Einspruch einlegen und dann insbesondere unvorbereitet in die Hauptverhandlung gehen in der Hoffung, es wird schon besser werden, davon kann nur abgeraten werden.
Ich werde Ihre Verfahrensakte einsehen und mit Ihnen persönlich die Frage besprechen, ob es aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sich zu verteidigen oder einen Strafbefehl zu akzeptieren.
Anwalt Strafbefehl Oberhausen Duisburg Mülheim
In der Praxis: 95 % Erlass des Strafbefehls
In der Praxis wird der Amtsrichter den Strafbefehl in aller Regel so erlassen, wie der Staatsanwalt ihn beantragt. Böse Zungen unterstellen, dass mancher Richter den Antrag unterschreibt, ohne die Akte zu prüfen. Die Ablehnung eines Antrags ist eine seltene Ausnahme. Häufiger kommt es vor, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt wird, mit der Bitte um Nachbesserung. Manchmal sieht man in der Ermittlungsakte, dass der Richter etwa den Tagessatz hat ändern lassen, bevor er den Strafbefehl erlässt. Manchmal werden auch rechtliche Zweifel angemeldet und sogar Nachermittlungen angestellt. Aber das sind Ausnahmen. Fast immer wird der Strafbefehl letztlich so erlassen, wie er beantragt wurde. Das geschieht durch Unterzeichnung des Strafbefehls durch den Richter. Er veranlasst dann die Zustellung des Strafbefehls an den Beschuldigten über die Geschäftsstelle des Gerichts.
Was, wenn der Amtsrichter den Erlass ablehnt?
Wie gesagt, kommt es selten vor, dass der Richter den Erlass des Strafbefehls gänzlich ablehnt (§ 408 Abs. 2 StPO). Die Ablehnung kommt in Betracht, wenn der Richter den Beschuldigten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für nicht hinreichend verdächtig hält. Ein solcher Beschluss entspricht einem Nichteröffnungsbeschluss. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen in Beschwerde gehen (was sie in der Regel auch tut).
Richter terminiert nach Strafbefehlsantrag
Nach der Zustellung des Strafbefehls liegt der Ball beim Beschuldigten: Er muss entscheiden, ob er die Strafe und die Verurteilung so akzeptiert oder ob er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt. Das ist eine schwierige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte.
Legt der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch ein, wird der Strafbefehl so behandelt, als wäre er eine Anklageschrift, die bereits zugelassen ist. Das Strafbefehlsverfahren geht dann sozusagen ins reguläre Strafverfahren über.
Nach dem fristgerechten und auch sonst zulässigen Einspruch wird der Richter den Termin zur Hauptverhandlung bestimmen (in der Regel, aber nicht immer). Andernfalls endet das Strafbefehlsverfahren mit der Rechtskraft des Strafbefehls. Die Strafe kann dann vollstreckt werden.