Das Fahren eines Fahrzeuges unter Drogen im Straßenverkehr kann je nach Drogengehalt und Fahrweise (Ausfallerscheinungen, Fahrfehler) eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. In tatsächlicher Hinsicht kann bei Verfahren wegen Drogen am Steuer u.a. der Nachweis der Fahrereigenschaft, der Gehalt zum Tatzeitpunkt sowie die Frage, ob auf einer öffentlichen Verkehrsfläche gefahren wurde, zweifelhaft sein. In rechtlicher Hinsicht kann bei Verfahren wegen Drogen im Straßenverkehr die Frage der Verwertbarkeit der Blutprobeentnahme problematisch sein.
Herausragende Bedeutung haben regelmäßig die drohenden Folgen für den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis. Das Führen eines Fahrzeuges unter Drogen im Straßenverkehr kann nämlich ein (mehrmonatiges) Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Sperre für deren Wiedererteilung nach sich ziehen.