Eile bei Pflichtverteidigerbestellung geboten

Wenn Sie selbst einen Strafverteidiger aussuchen wollen; Eile bei Pflichtverteidigerbestellung geboten

Sie haben etwa noch keinen Anwalt mit der Verteidigung beauftragt? Und gerade die Anklageschrift erhalten? Nach dem ersten Schock lesen sie bitte die Hinweise des Gerichts sorgfältig durch!

Oft erscheint dort der Hinweis, dass Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger oder auch “Verteidiger” haben. Spätestens dann müssen Sie unbedingt sofort handeln und einen Rechtsanwalt ihrer Wahl beauftragen:

Eile ist bei Pflichtverteidigerbestellung geboten!

Das Gericht setzt Ihnen in der Begleitverfügung oft eine sehr kurze Frist. Halten Sie diese bitte ein, um unkalkulierbaren Folgen vorzubeugen.

Reagieren Sie auf das gerichtliche Schreiben nicht oder zu spät, bestellt das Gericht Ihnen selbst einen Verteidiger. Betrachten Sie das keinesfalls als besondere Serviceleistung der Justiz. Ihnen wird dann selten ein Rechtsanwalt beigeordnet, der kompetent und mit vollem Einsatz verteidigt, sondern eher jemand, der mit Staatsanwalt und Gericht gerne “kooperiert”.

Sind Sie mit dem vom Gericht ausgewählten Verteidiger unzufrieden, ist es äußerst schwierig, dessen Beiordnung wieder aufheben zu lassen. Das heißt, Sie müssen womöglich das gesamte Verfahren mit einem Verteidiger bestreiten, dem Sie ggf. nicht vertrauen!

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Eile bei Pflichtverteidigerbestellung geboten!