Das Geständnis
Vorsicht beim GESTÄNDNIS, insofern es noch keine anwaltliche Beratung gab, ist das eine ganz schlechte Idee.
Ein Geständis gilt im Prozessrecht als personales Beweismittel nach § 244 StPO. Bedeutet: Alles Gesagte kann und wird vor Gericht gegen einen verwendet werden. Auch wenn das Geständnis später widerrufen wird, schadet es meist enorm, denn die Beweisaufnahme erfolgt grundsätzlich nach der Vernehmung. In der Folge eines überhasteten Geständnisses werden dann gezielt die Beweise gesammelt, die belegen können, dass das Gesagte der Wahrheit entpricht. Ein gut durchdachtes Geständnis nach Beratung mit dem Anwalt, vielleicht sogar als Grundlage für einen Deal, kann hingegen zu einer deutlich milderen Strafe führen – auch wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft dies bei einer Vernehmung ohne Anwalt gern leugnen.
Ja, oft wird sogar behauptet, eine mildere Strafe gäbe es nur wenn das Geständnis sofort erfolge. Glauben Sie diesen Unsinn nie.