Ladung zum Gerichtstermin

Sollten Sie bereits eine Ladung zum Gerichtstermin vor einem Strafgericht erhalten haben, so sollten Sie sofort ein Strafverteidiger beauftragen.

Wir werden noch am selben Tag Akteneinsicht bei dem zuständigen Gericht beantragen.

Wichtig ist für Sie zu wissen, dass noch nichts verloren ist und wir noch das gesamte Verteidigerspektrum zur Verfügung haben, auch wenn Sie im Ermittlungsverfahren keinen Verteidiger beauftragt hatten bzw. dieser untätig geblieben war.

Warten Sie bitte nicht zu lange mit der Beauftragung, wenn Sie eine Ladung zum Gerichtstermin vom Strafgericht erhalten haben. Die Zeit zur Vorbereitung darf nicht zu knapp sein um eine gute Verteidigung zu gewähren.

Nach Gewährung der Akteneinsicht werden wir das Verteidigungsziel festlegen und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen erörtern.

Bei einer Ladung zum Gerichtstermin in Strafsachen sollten Sie unverzüglich einen Termin vereinbaren.

Ein weiteres Abwarten erhöht die Gefahr nicht ordnungsgemäß vorbereitet zu sein und damit die Chance auf das Verfahren einzuwirken.


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