Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Reine Vertretung Hauptverhandlung
Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, kommt es in der Regel zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Dabei wird über Schuld oder Unschuld entschieden und u. U. eine Strafe verhängt.
Wenn Sie in dieser Situation noch keinen kompetenten Strafverteidiger an Ihrer Seite haben, sollten Sie möglichst sofort einen Termin vereinbaren.
STRAFVERTEIDIGUNG IN DER HAUPTVERHANDLUNG
Reine Vertretung Hautverhandlung (bei schwereren Delikten)
595,00 € inkl. MwSt. (Zahlung in 2 Monatsraten möglich)
- Anwaltliche gerichtliche Betreuung.
- Ich analysiere umfassend die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht.
- Ich bespreche mit Ihnen das Vorgehen für die Hauptverhandlung.
- Ich bin im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht anwesend und setze Ihre Interessen bestmöglich durch.
Reine Vertretung Hauptverhandlung (bei durchschnittlichen Delikten)
297,50 € inkl. MwSt. (Zahlung in 2 Monatsraten möglich)
- Anwaltliche gerichtliche Betreuung.
- Ich analysiere umfassend die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht.
- Ich bespreche mit Ihnen das Vorgehen für die Hauptverhandlung.
- Ich bin im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht anwesend und setze Ihre Interessen bestmöglich durch.
Reine Vertretung Hauptverhandlung (bei leichteren Delikten)
ab 119,00 inkl. MwSt.
- Anwaltliche gerichtliche Betreuung.
- Ich analysiere umfassend die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht.
- Ich bespreche mit Ihnen das Vorgehen für die Hauptverhandlung.
- Ich bin im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht anwesend und setze Ihre Interessen bestmöglich durch.
Kosten bei Untersuchungshaft, Strafbefehl und Berufung
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Untersuchungshaft
Für die Strafverteidigung gegen einen Haftbefehl gehe ich von pauschalen 400,00 € bis 600,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale aus. Im Rahmen dieser Pauschale wird der Haftbefehl hinsichtlich dringendem Tatverdacht und Haftgründen geprüft und die Situation der Untersuchungshaft unverzüglich in der Vorführzelle oder JVA mit dem Mandanten erörtert. Ich werde Sie bei der Verkündung des Haftbefehls oder, falls dieser schon verkündet ist, im Rahmen der mündlichen Haftprüfung begleiten und für den Fall, dass der Haftbefehl bestand hat, zu einem Nachfolgegespräch in die JVA kommen, um den weiteren Ablauf zu erörtern. Selbstverständlich ist auch die Information und Beratung von Angehörigen umfasst, sowie die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und Erstinformation des Mandanten anhand des Akteninhalts.
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Strafbefehl
Den (fristwahrenden) Einspruch gegen einen Strafbefehl beziffere ich pauschal in der Regel zwischen 120,00 € und 150,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale. Umfasst ist die Einlegung des Rechtsmittels, die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und die Erstberatung des Mandanten über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten. Sofern es aufgrund des Einspruchs dann zu einem Gerichtstermin kommt, ist die Vergütung hierüber gesondert zu vereinbaren.
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Berufung
Die Überprüfung von Strafurteilen ist häufig komplex. Eine Pauschale Vergütung für die komplette Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz ist deshalb sehr einzelfallabhängig. Für einen regelmäßigen Pauschalbetrag zwischen 200,00 € und 300,00 € zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenpauschale lege ich aber zunächst fristwahrend ein Rechtsmittel gegen das von Ihnen beanstandete Urteil ein. Sodann kann das Urteil auch unter Berücksichtigung der Verhandlungsprotokolle überprüft und mit Ihnen erörtert werden. und schon die richtige Auswahl des Rechtsmittels kann im Einzelfall problematisch sein.