Strafverteidigung Oberhausen Duisburg
STRAFVERTEIDIGER DUISBURG OBERHAUSEN
Wählen Sie Ihren Rechtsanwalt bei einer angedachten STRAFVERTEIDIGUNG nicht bloß aufgrund der Nähe zu Ihrem Wohnort.
Denn bei einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren steht stets eine Menge auf dem Spiel – mögliche Geldstrafen, Ihr guter Ruf, Bewährungsstrafe oder sogar Ihre Freiheit.
Pragmatische und kompetente anwaltliche Dienste im Strafrecht. Profitieren Sie von nunmehr 26 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung. Als Strafverteidiger werden von Rechtsanwalt Duic Strafverteidigungen in sämtlichen Ermittlungsverfahren der Polizei und Staatsanwaltschaften und in gerichtlichen Hauptverfahren im gesamten Einzugsbereich des Ruhrgebiets aber auch über NRW hinaus übernommen.
STRAFVERTEIDIGER DUISBURG OBERHAUSEN: Wahl – und Pflichtverteidigung
Strategische Vorbereitung, Erfahrung und Einarbeitung in jeden einzelnen Fall verhelfen mit Engagement zum Ziel.
Selbstverständlich bin ich auch in Mülhein als Ihr Strafverteidiger Mülheim für Sie tätig.
Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Strafverteidigung
Ich weiss, dass die Ungewissheit über den Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens starke Ängste bei dem Beschuldigten auslösen kann und zu der ein oder anderen schlaflosen Nacht führt.
Muss ich wegen der Beschuldigung in das Gefängnis? Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung für meine berufliche Zukunft?
Was passiert in der Gerichtsverhandlung? Aufgrund meiner Erfahrung kann ich oftmals das zu erwartende Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens spätestens nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte einschätzen.
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. – Man muss auch mit der Justiz rechnen!“
Im Strafrecht kann es seitens des Staates zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre des Bürgers kommen.
Leistungskatalog Strafrecht
Als STRAFVERTEIDIGER DUISBURG OBERHAUSEN mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung kann ich für Sie die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten in der Strafverteidigung wahrnehmen:
· Betreuung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
· Vertretung im gerichtlichen Vorverfahren
· Vertretung im gerichtlichen Hauptverfahren
· Aktenanalyse
· Analyse der Sach – u. Rechtslage sowie der Beweissituation
· Erstellung der Verteidigungsstrategie anhand des Verteidigungsziels (Freispruch, Einstellung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe zur Bewährung)
· Stellung von Ermittlungs – u. Beweisanträgen
· Beistand und Beratung bei strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen, wie Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme
· Vertretung in Haftsachen
· Strafvollstreckung
· Adhäsionsverfahren
· Täter-Opfer-Ausgleich
· Pflichtverteidigung
· Nebenklagevertretung
· Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
· Zeugenbeistand
Strafrechtliche Tätigkeitsfelder:
– Verteidigung in Kapitalstrafsachen
· Verteidigung in Sexualstrafsachen
· Verteidigung bei sog. Internetpornographie
· Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, wie: Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht oder Unfallflucht)
· Verteidigung in Vermögensstrafsachen (u. a. Diebstahl, schwerer Diebstahl, Bandendiebstahl, Untreue, Betrug, Leistungsbetrug, Unterschlagung, Untreue, Raub, Erpressung)
· Verteidigung bei Körperverletzungsdelikten (gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung)
· Verteidigung bei Nötigung, Beleidigung, Verleumdung, Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, Hehlerei, Geldwertzeichenfälschung, Urkundenfälschung, Falschaussage, Bedrohung u. v. m.)
· Verteidigung im sog. Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue, Betrug, Nichtabführung von Sozialabgaben)
· Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
WAS SIE IM STRAFRECHT UNBEDINGT BEACHTEN SOLLTEN !
Entgegen den immer wieder falschen Hinweisen von Polizeibeamten ist das Schweigen zu einem Vorwurf alles andere als gleichbedeutend mit einem Einräumen der Tat und kann auch nicht als Eingeständnis gewertet. Das Recht zu schweigen ist vielmehr ein in Art. 1 Abs.1 Grundgesetz garantiertes Grundrecht. Jedem Beschuldigter kann daher nur dringend empfohlen werden, sich zu einem Tatvorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden zumindest solange nicht zu äußern, bis sein Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat. Anderenfalls gibt der Beschuldigte freiwillig Informationen preis, ohne welche er im späteren Verlauf schwerlich hätte geahndet bzw. verurteilt werden können.
Eine rechtzeitige kompetente Beratung im Strafrecht kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und viele Nerven zu sparen!
Als Strafverteidiger werden von Rechtsanwalt Duic Strafverteidigungen in sämtlichen Ermittlungsverfahren der Polizei und Staatsanwaltschaften und in gerichtlichen Hauptverfahren im gesamten Einzugsbereich des Ruhrgebiets aber auch über NRW hinaus übernommen.
In einigen Bereichen des Zivilrechts übernehme ich ebenfalls Ihre Vertretung, insbesondere wenn es sich um Spätfolgen des Strafverfahrens, wie etwa Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche oder Rückforderungen handelt.
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