Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Mandatsanfrage Strafsachen
Wenn Sie ein neues Mandat anfragen möchten, senden Sie mir bitte eine Mandantsanfrage per E-Mail, in der Sie mir den Stand der strafrechtlichen Angelegenheit kurz schildern. Die von Ihnen mitgeteilten Informationen unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Mandatsvertrag erst zustande kommt, wenn ich das ausdrücklich schriftlich angenommen habe.
Vor einer ausdrücklichen Mandatsannahme durch mich überwache ich weder irgendwelche Fristen, noch bin ich zu einer juristischen Prüfung verpflichtet.
Bitte schicken Sie mir keine Anfragen im Stil: „Ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage …, aber nur wenn es nichts kostet.“ Solche Anfragen beantworte ich nicht.