Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht Duisburg Oberhausen
Hat die Polizei einen Verwandten oder Bekannten wegen eines Drogendelikts festgenommen? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Haben Sie eine Vorladung oder eine Anklage wegen einer BtM-Sache erhalten?
Ich stehe Ihnen im Betäubungsmittelstrafrecht/Drogenstrafrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der praxisrelevantesten Straftaten aus dem Drogenstrafrecht/Betäubungsmittelstrafrecht:
- – Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis) in nicht geringer Menge; § 29a BtMG
- – (Versuchter) Erwerb von Betäubungsmitteln (z.B. Kokain); § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BtM
- – Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30a BtMG
- – Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; § 29 Satz 1 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- – Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG
Welche Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, regeln insbesondere die Anlagen I-III zu § 1 Abs. 1 BtMG. Zu nennen sind beispielsweise:
- – Cannabis, Haschisch, Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen,
- – Heroin,
- – Kokain,
- – LSD,
- – MDMA (Ecstasy), Meta-Chlorphenylpiperazin/m-CPP (Ecstasy),
- – Metamfetamin (Crystal-Speed),
- – Salvia divinorum,
- – TCP.
Von Bedetung ist oftmals die Frage, wie lange konsumierte Betäubungsmittel im Körper nachweisbar sind. Als Anhaltspunkte zur Nachweisdauer können die folgenden Werte dienen:
- – Cannabis: Im Blut kann THC etwa 10 Stunden nachgewiesen werden, im Harn können Gesamtcannabinoide etwa 6 Wochen nachgewiesen werden und in den Haaren ist THC noch nach Monaten nachweisbar.
- – Heroin: Im Blut ist Morphin rund 15 Stunden nachzuweisen, im Harn sind Gesamtopiate noch nach ca. 3 Tagen nachweisbar.
- – Kokain: Der Wirkstoff Benzoylecgonin kann im Blut ungefähr 5 Stunden nachgewiesen werden, im Harn ca. 3 Tage, in den Haaren kann Kokain noch nach mehreren Monaten erkannt werden.
- – Amfetamine, z.B. Ecstasy: Nachweisbar im Blut rund 24 Stunden, im Harn etwa 48 Stunden und in den Haaren noch nach Monaten.
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