Sie sollten wissen, dass
- Ihr Schweigerecht das wichtigste Recht als Beschuldigter ist
- Sie jederzeit, also ab sofort das Recht haben, einen Verteidiger zu konsultieren
- Sie keinesfalls verpflichtet sind, als Beschuldigter irgendwelche Angaben bei der Polizei zu machen
- für Sie keine Pflicht als Beschuldigter zum persönlichen Erscheinen bei der Polizei besteht
- Sie jederzeit mit Ihrem Verteidiger vertraulich, diskret und ohne Bewachung sprechen können
- Sie jeder Beweiserhebung wegen möglicher Rechtswidrigkeit zunächst einmal widersprechen sollen
- Sie als Beschuldigter jeden persönlichen Kontakt zu dem Opfer vermeiden sollten
- Sie sowohl als Beschuldigter als auch als Zeuge, Ehegatte oder naher Verwandter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten, solange Sie keine Akteneinsicht in das Verfahren bekommen haben; die beantragt Ihr Anwalt für Sie
Mit der Akteneinsicht beginnt dann die eigentliche Bearbeitung des Mandates. Der gute Kontakt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften, der durch mich gepflegt wird, ist dabei sehr wichtig.
Sie sollten wissen, dass …
Aber ich habe das doch nicht gemacht!
Tja, das mag sein. Wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollen, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es ist möglich, dass Sie den Tatverdacht durch eine Aussage beseitigen; oder auch nicht. Denn Polizei und Staatsanwaltschaft (auch Gerichte) hören bestreitende Einlassungen nur ungern.
Daher gilt gerade, wenn Sie sich für unschuldig halten: Wir schauen uns den Vorwurf gemeinsam genauer an und sehen, was wir für Sie tun können.