Strafverteidiger Duisburg Oberhausen Honorar

Anwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen

Strafverteidiger Duisburg Oberhausen Honorar

In geeigneten Fällen werde ich selbstverständlich zu den gesetzlichen Gebühren oder als Pflichtverteidiger tätig.

Die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht – viele Mandanten machen sich deswegen Sorgen und beauftragen deswegen leider oft zu spät einen Anwalt. Bei meinen Gebühren gilt: Fair. Transparent. Angemessen. Angemessen bedeutet: Nicht billig, aber den Preis wert.


► Eine Erstberatung von maximal 30 Minuten kostet ab 35,- € inkl. MwSt.

► Die Akteneinsicht in eine Ermittlungs- oder Gerichtsakte bis 12ß Seiten Aktenumfang  kostet 69,00 € inkl.  MwSt.

► Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, also bis zur Anklageerhebung, vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr.

► Für die Verteidgung in den Hauptverhandlungsterminen vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr pro Termin.

► Die zu vereinbarende Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Ermittlungsakten, der drohenden Strafe, der  Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten

► Bei beeengten wirtschaftlichen Verhältnissen rechne ich auch ggf. nach den niedigeren Pflichtverteidgergebühren ab.

► Als beigeordneter Pflichtverteidiger berechne ich dem Mandanten in der Regel keine Gebühren und Auslagen.

► Jedoch kann ich auch als beigeordneter Pflichtverteidiger Honorarvereinbarungen treffen und entsprechend abrechnen.

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Wenn Sie mich dann beauftragen, erfolgt auf Basis der Grundpauschale: Anzeige Ihrer Vertretung, Akteneinsicht, vertiefte Besprechung auf Grundlage der Kenntnis der Ermittlungsakte.

Vorteil für Sie: Die Ermittlungsbehörden erfahren dadurch, dass Sie von einem im Strafrecht erfahrenen Anwalt betreut werden und halten sich daher oft Ihnen gegenüber etwas zurück – schon wegen dieses Nebeneffektes lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts im Strafverfahren.

Um Ihren Fall seriös bewerten zu können, muss ich für Sie die Ermittlungsakte besorgen und durcharbeiten. Erst, wenn ich nicht nur Ihre Version des Falles kenne, sondern die, die auch den Ermittlungsbehörden vorliegt, kann ich die Chancen und Risiken Ihres Falles für Sie bewerten. Damit investiere ich schon Einiges an Arbeitszeit für Sie, damit sich der Festpreis für Ihren Fall seriös einschätzen lässt. Anschlißend führen wir dann noch eine ausführliche Besprechung der Ermittlungsakte durch, in der ich Ihnen Chancen und Risiken des Verfahrens einschätze und in der wir dann den Festpreis für Ihren Fall vereinbaren.