Das Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland dazu verpflichtet, jedem Anfangsverdacht einer Straftat nachzugehen. Das Ermittlungsverfahren Sexualstraftaten dient dazu, um festzustellen, ob es tatsächlich genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Person anzuklagen. Den größten Teil dieser Ermittlungsarbeiten übernimmt dabei die Polizei. Für Sexualstraftaten sind meist spezialisierte Sonderdezernate bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei eingerichtet. Diese sind zum Beispiel besonders geschult bei der Vernehmung von mutmaßlichen Opfern.
Welche Maßnahmen die Polizei im Einzelfall ergreifen, hängt maßgeblich vom geäußerten Verdacht ab. Beim Verdacht der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung werden zum Beispiel regelmäßig Spuren am vermeintlichen Tatopfer gesichert. Beim Vorwurf der Kinderpornografie wird die Polizei dagegen regelmäßig eine Hausdurchsuchung anstreben und alle Speichermedien in der Wohnung beschlagnahmen. Häufig erfährt man erst dann durch diese Maßnahmen, dass gegen einen ermittelt wird.