Strafverteidiger Sexualstrafrecht
Der Anfangsverdacht
Am Anfang steht immer ein Tatverdacht. Das ist bei Sexualdelikten nicht anders als bei jeder anderen Straftat. Woraus sich dieser Verdacht ergibt, kann ganz unterschiedlich sein. Beim Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie wurde beispielsweise meist die IP-Adresse des eigenen Internetanschlusses ermittelt. Vorwürfe wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch werden dagegen meist von den (vermeintlichen) Opfern direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.