Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung im Strafverfahren

(Vertretung im Ermittlungsverfahren)

    • Vornahme der Akteneinsicht
    • Auswertung der Akte und Analyse der Sach- und Rechtslage
    • Formulierung einer Einlassung und Kommunikation mit Polizei / Staatsanwaltschaft
    • Einstellung des Verfahrens, falls möglich
    • Die Einschaltung eines Strafverteidigers wird von Polizei und Staatsanwaltschaft sehr ernst genommen
249,- € inkl. MwSt. (bei durchschnittlichen Fällen)

Wie Sie mich für eine eine außergerichtliche Vertretung im Ermittlungsverfahren beauftragen können:

1. Schreiben Sie mir eine E-Mail mit dem Aktenzeichen

Senden Sie mir eine E-Mail an info@kanzlei-duic.de und geben das Aktenzeichen der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Ideal ist die Beifügung eines Schreibens, aus welchem ich das Aktenzeichen entnehmen kann. Selbstverständlich können Sie mich auch per Briefpost beauftragen, aber die Abwicklung per E-Mail ist schneller und für beide Seiten effektiver.

2. Sie erhalten meine Rechnung

Sie erhalten dann eine Antwort von mir mit der Angabe meiner Bankverbindung, wo Sie dann einen Betrag in Höhe von 249,- € einzahlen.