KONTAKT NACH VORLÄUFIGER FESTNAHME/DURCHSUCHUNG

Nach vorläufiger Festnahme/Wohnungsdurchsuchung ist es ratsam unmittelbar Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.

Spätestens jetzt sollten Sie mich kontaktieren.

Eine vorläufige Festnahme/Durchsuchung bedeutet in aller Regel, dass schon umfangreiche Ermittlungen gegen Sie geführt wurden. Eine Akteneinsicht ist unbedingt notwendig, um herauszufinden, was Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt haben.

Für einen Erstkontakt insbesondere nach vorläufiger Festnahme/Durchsuchung schreiben Sie mir gerne per E-Mail: (info@strafverteidigungoberhausen.de). Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 


 

Kontakt nach vorläufiger Festnahme/Durchsuchung