Vorladung zur Vernehmung erhalten?

Was tun, wenn ich eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhalte?

Wenn Sie einen Brief erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, zu Tatvorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen oder zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen, müssen Sie zunächst darauf achten, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge angeschrieben wurden.

Werden Sie als Beschuldigter bezeichnet, wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt. Es ist dringend zu empfehlen, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei vorzusprechen und Angaben zu machen! Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch.

Der Strafverteidiger wird der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass er Sie verteidigt und Akteneinsicht beantragen. Aus der Akte ist ersichtlich, welche konkreten Tatvorwürfe Ihnen aufgrund welcher Beweismittel gemacht werden, so dass eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann.

Werden Sie als Zeuge geführt, besteht seit August 2017 die Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen und Angaben zur Sache zu machen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Dies wird nunmehr in aller Regel der Fall sein und sich aus der Ladung ergeben. Die Ladung kann auch mündlich und sofort erfolgen. Kommen Zeugen der Ladung nicht nach, kommen Zwangsmittel wie Vorführung, Ordnungsgeld und Ordnungshaft in Betracht. Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftsverweigerungsrechte bleiben bestehen, müssen nunmehr jedoch vor Ort erklärt werden und entbinden nicht von der Erscheinenspflicht.

Auch hier ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Sie beraten und begleiten kann.


 

Vorladung zur Vernehmung erhalten?